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Verpackung schadstoffhaltiger Füllgüter

Wo Sie restentleerte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter abgeben können?

Leere ölhaltige Behälter geben Sie wieder dort unbeschädigt und verschlossen ab, wo Sie sie gekauft haben: www.gvoe.de.

Vertreiber von schadstoffhaltigen Füllgütern sind verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Für Letztvertreiber beschränkt sich die Rücknahmepflicht auf Verpackungen, die von solchen Waren stammen, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt (siehe Verpackungsgesetz).

Für leere Behältnisse von Pflanzenschutzmitteln gibt es organisierte Rückgabetermine an bestimmten Sammelstellen. Termine/Annahmestellen unter www.pamira.de

Für gebrauchte PU-Schaumdosen finden Sie hier die nächste Annahmestelle: www.pdr.de/pu-schaumdosen-recycling

Für leere Kraftpapiersäcke (mit Folie) wie z. B. Baustoffsäcke gibt es z. B. das Repasack-Sammelsystem.