Gelbe Tonne
Wissenswertes zur Gelben Tonne
Zum 01.01.2013 ist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen flächendeckend die Gelbe Tonne eingeführt worden.
Woher bekommen Sie die Gelbe Tonne?
Die Firma Hofmann aus Büchenbach bei Roth kümmert sich im Auftrag des Dualen Systems Deutschland und weiterer Systembetreiber seit 01.01.2013 um die Entsorgung der Leichtverpackungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Bitte wenden Sie sich an die Fa. Hofmann unter der gebührenfreien Tel. 0800 / 1004 337 oder der kostenpflichtigen Tel. 09171 / 847-0 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
Ist die Gelbe Tonne mit zusätzlichen Kosten verbunden?
Nein. Weder für die Tonne noch für die Entsorgung entstehen dem Bürger zusätzliche Kosten. Diese sind bereits vom Verbraucher im Handel über ein Lizenzzeichen, dem Grünen Punkt, für alle verpackten Waren bezahlt worden.
Wie erfahren Sie die Abfuhrtermine?
Die Gelbe Tonne wird alle vier Wochen geleert. Die Abfuhrtermine finden Sie in unserem Abfuhrkalender.
Was darf in die Gelbe Tonne für Leichtverpackungen?
- Tetrapak (Getränke- und andere Verpackungen aus Pappe-Alu-Folien-Verbund wie Milch- und Safttüten oder Weichspülerkartons)
- Sonstige Verbunde (Verpackungen aus Pappe-Folien- oder Papier-Folien-Verbund wie etwa Getränkepappbecher, Tiefkühlschachteln, Katzenstreusäcke)
- Dosen (Spray- und Farbdosen, Weißblechdosen und Schraubverschlüsse aus Metall, Kronkorken)
- Aluminium (Alufolie, Aludeckel, Kaffeekapseln, Kabadosen, etc.)
- Gekennzeichnete PP-, PS-, PE- und PET-Behältnisse sowie ungekennzeichnete Verpackungsbehältnisse, Farbeimer
- Verpackungsstyropor
- Sämtliche Verpackungsfolien
- Korken
Informationen zum richtigen Trennen gibt es darüber hinaus auch in der Trenn-Mit-Info Broschüre “Gelbe Tonne“ sowie direkt auf der Tonne und auf www.muelltrennung-wirkt.de. Interessieren Sie sich für Daten und Fakten zur Mülltrennung?
Hier geht‘ s zur Trennhilfe Gelbe Tonne in verschiedenen Sprachen.
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Was darf nicht in die Gelbe Tonne?
- Alle Plastik- und Metallgegenstände, die keine Verpackungen sind (beispielsweise Zahnputzbecher, Plastikrührschüsseln, Badeente, Schnuller, Baustyropor) und natürlich kein Glas, kein Papier und kein Restmüll oder Biomüll.
- Kleine Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, die keine Verpackung sind, können über die Restmülltonne entsorgt werden. Größere Gebrauchtgegenstände, die keine Verpackung sind, werden auf allen Wertstoffhöfen angenommen. Abfälle aus größeren Sanierungsarbeiten und Baustellen können ebenso auf allen Wertstoffhöfen in Kleinmengen (bis max. 1 Kubikmeter) kostenpflichtig abgegeben werden (siehe Sperrmüll).
- Metalle, die keine Verpackung sind, Glas und Papier werden ebenso auf allen Wertstoffhöfen angenommen (siehe Wertstoffe).
- Für die Rücknahme von restentleerten Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z. B. Spritzmittelkanister, PU-Schaumdosen, Ölbehälter, etc.) ist der Hersteller und Vertreiber verpflichtet. Ebenso für restentleerte Kraftpapiersäcke (mit Folie) wie z. B. Baustoffsäcke.
Können auch Gewerbetreibende Gelbe Tonnen für die Entsorgung von Leichtverpackungen nutzen?
Ja. Es muss sich aber um Verkaufsverpackungen handeln, die bei Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen. Und die Verpackungen müssen bei einem Dualen System lizensiert sein.
Für die Rücknahme von Transportverpackungen ist der Hersteller und Vertreiber verpflichtet (siehe Verpackungsgesetz). Falls dies nicht möglich ist oder zu unbequem ist, stehen Ihnen private Entsorgungsbetriebe mit Containern und Gewerbeabfalltonne zur Verfügung.
Downloads und Links
Wo können die Leichtverpackungen von Haushaltungen und vergleichbarer Anfallstellen alternativ entsorgt werden?
Die Wertstoffhöfe dürfen seit 01.01.2013 keine Leichtverpackungen mehr annehmen. Deshalb gibt es im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen seit 1. Januar 2013 keine andere Entsorgungsmöglichkeit mehr für Leichtverpackungen – auch nicht über die Restmülltonne! Eine denkbare Möglichkeit wäre, die Gelbe Tonne des Nachbarn mitzubenutzen - falls der nichts dagegen hat.
Sollten im Ausnahmefall bei einem Haushalt so viele Verpackungen anfallen, dass das Volumen der Gelben Tonnen nicht ausreicht, kann er diese Menge auch in von ihm selbst beschafften transparenten Säcken neben den Gelben Tonnen bereitstellen. Diese Säcke dürfen nicht mehr als 90 Liter fassen. Transparente Säcke erhalten Sie in Supermärkten, Drogeriemärkten und Baumärkten. Oder warten Sie einfach bis die Gelbe Tonne entleert ist und werfen Ihre restlichen Verpackungen dann erst ein. Tritt der Fall regelmässig ein so haben Sie das Recht und die Pflicht, sich eine weitere Gelbe Tonne liefern zu lassen. Das ständige Bereitstellen von Leichtverpackungen über Säcke als Dauerlösung ist nicht erlaubt!
Was Sie machen können, wenn Sie die Gelbe Tonne nicht mehr brauchen?
Bitte wenden Sie sich an die Fa. Hofmann unter der gebührenfreien Tel. 0800 / 1004 337 oder der kostenpflichtigen Tel. 09171 / 847-0 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
An wen können Sie sich wenden, wenn es Probleme oder Fragen gibt?
In erster Linie ist die Firma Hofmann (Tel. 0800 / 1004 337 oder der kostenpflichtigen Tel. 09171 / 847-0 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr) für die Entsorgung der Gelben Tonnen zuständig und auch wenn Sie z. B. weitere Gelbe Tonnen haben wollen. Die Landkreisbetriebe beantworten aber gerne Fragen.