Zum Übersetzen der Seite wird Google Translate verwendet. Für diese Funktion ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

Google Translate is used to translate the page. For this function it is necessary to save your IP address. This information is usually transmitted to a Google server in the USA and stored there.
The provider of this site has no influence on this data transfer.
You can find more information on handling user data in Google's data protection declaration.

Abbrechen
OK
OK

Kostenpflichtige Abfälle

Was nicht kostenlos abgegeben werden kann

Restmüll (wie z. B. Tapeten, kaputte Kleidung und Schuhe) sind kein Sperrmüll. Er wird aber gegen Bezahlung auf allen Wertstoffhöfen angenommen: Gebühren für kostenpflichtige Abfälle bei den Wertstoffhöfen. Alternativ können auch zugelassene Restmüllsäcke erworben werden, die neben die Restmülltonne gestellt werden können.
 
Auch Abfälle von Bau- und Umbauarbeiten (z. B. Heraklith- und Gipskartonplatten, Dachpappe, Baufolien, unbehandelte Hölzer, usw.), Altholz (A IV) aus dem Außenbereich sowie sonstige brennbare Abfälle aus Sanierungsarbeiten und Baustellen und von der Art und Menge nicht haushaltsübliche Gegenstände (z. B. auch Teile vom Auto, Motorrad oder Campingfahrzeugen) von privaten Anlieferern sind kein Sperrmüll. Ebenso Abfälle, die fest mit dem Gebäude/Boden verbunden waren. Da nur ein Teil der Bevölkerung (in der Regel nur Grundstückseigentümer) solche Abfälle haben, sind die Kosten hierfür nicht in die allgemeine Restmüllgebühr eingerechnet und müssen daher von jedem selbst getragen werden. Dies gilt grundsätzlich auch für gewerbliche Anlieferungen von Sperrmüll.
 

Kleinmengen dieser Abfälle (bis max. 1 Kubikmeter) ausgenommen gewerbliche Anlieferungen werden auf allen Wertstoffhöfen gegen Bezahlung angenommen: Gebühren für kostenpflichtige Abfälle bei den Wertstoffhöfen. Die kostenpflichtige Annahme auf den Wertstoffhöfen ist nur für kleine Umbaumaßnahmen, Renovierungs- oder Ausbauarbeiten in privaten Haushalten gedacht (bis max. 1 Kubikmeter).

Größere Mengen dieser Abfälle inklusive gewerbliche Anlieferungen werden gegen Gebühr bei privaten Entsorgungsbetrieben angenommen. Der Abfallwirtschaftsplan Bayern /die Gewerbeabfallverordnung sieht vor, dass Bauabfälle/gewerbliche Sperrabfälle vornehmlich privatwirtschaftlich zu entsorgen sind. Alternativ können diese Abfälle bei den Landkreisbetrieben während der normalen Geschäftszeiten über die Waage entsorgt werden. Preise und Gebühren bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Materialien bei den Landkreisbetrieben

Für gebrauchte Silo- und Stretchfolien aus der Landwirtschaft gibt es auch organisierte Rückgabetermine an bestimmten Sammelstellen. Termine/Annahmestellen unter www.erde-recycling.de