Kostenpflichtige Abfälle
Was nicht kostenlos abgegeben werden kann
Kleinmengen dieser Abfälle (bis max. 1 Kubikmeter) ausgenommen gewerbliche Anlieferungen werden auf allen Wertstoffhöfen gegen Bezahlung angenommen: Gebühren für kostenpflichtige Abfälle bei den Wertstoffhöfen. Die kostenpflichtige Annahme auf den Wertstoffhöfen ist nur für kleine Umbaumaßnahmen, Renovierungs- oder Ausbauarbeiten in privaten Haushalten gedacht (bis max. 1 Kubikmeter).
Größere Mengen dieser Abfälle inklusive gewerbliche Anlieferungen werden gegen Gebühr bei privaten Entsorgungsbetrieben angenommen. Der Abfallwirtschaftsplan Bayern /die Gewerbeabfallverordnung sieht vor, dass Bauabfälle/gewerbliche Sperrabfälle vornehmlich privatwirtschaftlich zu entsorgen sind. Alternativ können diese Abfälle bei den Landkreisbetrieben während der normalen Geschäftszeiten über die Waage entsorgt werden. Preise und Gebühren bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Materialien bei den Landkreisbetrieben
Für gebrauchte Silo- und Stretchfolien aus der Landwirtschaft gibt es auch organisierte Rückgabetermine an bestimmten Sammelstellen. Termine/Annahmestellen unter www.erde-recycling.de