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Preise und Gebühren

Eine Übersicht über die Preise und Gebühren

Anlieferung kostenpflichtiger Materialien bei den Wertstoffhöfen (brutto)

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen die Annahme von Geldscheinen über 50 Euro nicht möglich ist!

Die angegebenen Freimengen gelten pro Öffnungstag.

Wird eine der Mengenbegrenzungen überschritten, ist eine Teilabladung nicht gestattet.

Haben Sie zum Beispiel 500 Liter (=0,5 Kubikmeter) Bauschutt dabei, dürfen Sie davon nicht 200 Liter abladen. Auch bei Gartenabfälle darf die Freimenge nicht abgeladen werden, wenn Ihre Anlieferung die Freimenge überschreitet und Sie den restlichen Abfall nicht kostenpflichtig abladen wollen.

Restmüll:

Menge

Müllart Gebühr
60 Liter Restmüll, Tapeten 5,00 Euro
Altholz aus dem Bau-/Außenbereich (stark belastetes Altholz A IV):
je angefangene 100 Liter=0,1 Kubikmeter 3,00 Euro

Mengen über 1 cbm - Landkreisbetriebe über die Waage

oder alternativ zu MVA Ingolstadt/ Deponie Eberstetten

250,00 Euro/Tonne
mineralischer Bauschutt:

Freimenge - nur für private Haushalte:

50 Liter

kostenfrei

pro weitere angefangene 50 Liter

5,00 Euro

Mengen über 200 Liter - Landkreisbetriebe über die Waage

oder alternativ zu privaten Bauschuttrecyclinganlagen

80,00 Euro/Tonne

Baum- und Strauchschnitt:

sortenreiner Baum- und holziger Strauchschnitt von Privathaushalten bis max. 3 Kubikmeter, sofern die Anlieferung sortenrein, d.h. getrennt von Grüngut erfolgt

kostenfrei
 
übrige Gartenabfälle und gewerblicher Grünschnitt bis max. 3 Kubikmeter:
pro angefangene 1 Kubikmeter 12,00 Euro
Freimenge nur für private Haushalte 1 Kubikmeter
Sonstiges Material:
Kleinmengen sonstiger brennbarer Abfälle von Privathaushalten (Gipskarton, Dachpappe, Baufolien, Fugen- und Isolierbänder, Stoßfänger, etc) soweit kein Sperrmüll bis max. 1 Kubikmeter:
je angefangene 100 Liter=0,1 Kubikmeter 3,00 Euro

Mengen über 1 cbm - Landkreisbetriebe über die Waage

oder alternativ zu privaten Entsorgungsbetrieben

250,00 Euro/Tonne
Preise und Gebühren bei den Kompostanlagen (brutto)

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen die Annahme von Geldscheinen über 50 Euro nicht möglich ist!

Die angegebenen Freimengen gelten pro Öffnungstag.  
* Kostenpflichtige Wurzelstöcke und größere Mengen (>1 Kubikmeter) an Friedhofsabfällen sowie von Gewerbe können in Neuburg nur zu folgenden Annahmezeiten abgegeben werden: Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, Mo bis Do von 14 bis 16 Uhr. Die Wurzelstöcke und größere Mengen Friedhofsabfälle werden dort auf einer geeichten Waage verwogen und exakt abgerechnet.
Soweit bei der Selbstanlieferung von Abfällen Beträge unter 50 Euro nicht bar bezahlt werden, wird neben den Entsorgungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro berechnet.

Wird eine der Mengenbegrenzungen überschritten, ist eine Teilabladung nicht gestattet.

Auch bei Gartenabfälle darf die Freimenge nicht abgeladen werden, wenn Ihre Anlieferung die Freimenge überschreitet und Sie den restlichen Abfall nicht kostenpflichtig abladen wollen.

Annahmegebühren:

sortenreiner Baum- und holziger Strauchschnitt von Privathaushalten bis max. 3 Kubikmeter

 

kostenfrei

gewerblicher Baum- und Strauchschnitt pro angefangene 1 Kubikmeter

12,00 Euro
übrige Gartenabfälle und gewerblicher Grünschnitt:
pro angefangene 1 Kubikmeter 12,00 Euro
Freimenge - nur für private Haushalte 1 Kubikmeter
Wurzelstöcke ohne Erde/Steine * :
je Gewichtstonne 125,00 Euro
Kleinmengen sonstiger brennbarer Abfälle von Privathaushalten (Friedhofsabfälle, etc.) bis max. 1 Kubikmeter:
je angefangene 100 Liter=0,1 Kubikmeter 3,00 Euro
Größere Mengen sonstiger brennbarer Abfälle (Friedhofsabfälle, etc.) sowie von Gewerbe * :
pro Tonne 250,00 Euro
Verkaufspreise:
Komposterde pro Kubikmeter 25,00 Euro

 



Anlieferung kostenpflichtiger Materialien bei den Landkreisbetrieben (brutto)

Die Abfälle werden dort auf einer geeichten Waage verwogen und exakt abgerechnet. Soweit bei der Selbstanlieferung von Abfällen Beträge unter 50 Euro nicht bar oder mit EC-Karte bezahlt werden, wird neben den Entsorgungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro berechnet.

brennbare Baustellenabfälle von Privathaushalten und sonstigen Herkunftsbereichen und sonstige Abfälle (Bioabfälle, Friedhofsabfälle, gewerblicher Sperrmüll, etc.)
Gebühr
pro Tonne 250,00 Euro
mineralischer Bauschutt Gebühr
pro Tonne 80,00 Euro
Wurzelstöcke ohne Erde/Steine: Gebühr
pro Tonne 125,00 Euro