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Grüngut

Wissenswertes zum Thema Grüngut

Als Grüngut gelten alle sonstigen (nichtholzigen) organischen Abfälle aus dem Garten.

Weitere Infos

Nähere Informationen finden Sie im Trenn-Mit-Info "Wertstoffhöfe und Kompostanlagen".

Abgabe von Gartenabfällen

Gartenabfälle können auf allen Wertstoffhöfen in Kleinmengen (bis max. 3 cbm) oder bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen in unbegrenzter Menge abgegeben werden: Annahmestellen & Öffnungszeiten

Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Öffnungszeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!

Bitte beachten Sie

Sie müssen Gartenabfälle auf den Wertstoffhöfen über eine Treppe in einen Container geben. Ein direktes (bequemeres) Abladen oder Abkippen auf den Boden ist nur bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.

Gartenabfälle lassen sich ebenso wie organische Küchenabfälle auch ganz einfach selbst kompostieren. Und Sie erhalten wertvollen Humus, der Ihnen gleichzeitig als vollwertiger Dünger dient.

Wie Sie den eigenen Kompost aufsetzen.

Abgabe von Wurzelstöcken und größeren Mengen Grüngut (>3 cbm) sowie größeren Mengen (>1cbm) an Friedhofsabfällen sowie von Gewerbe

Dies ist ausschließlich bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen oder privaten Entsorgungsbetrieben möglich.

Kauf von Komposterde

Auch das ist nur bei den Kompostanlagen Neuburg und Königslachen möglich.

Preise und Gebühren

Preise und Gebühren Grüngut und Kompostanlagen

Anlieferungen mit gewerblichen Fahrzeugen gelten grundsätzlich nicht als Anlieferung von einem Privathaushalt.

Bitte beachten Sie die Änderungen seit 01.01.2021!

Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt muss sortenrein und getrennt von den restlichen Gartenabfällen angeliefert werden (siehe Baum- und Strauchschnitt).

Abholung von Grüngut

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Grüngut selbst zu transportieren, stehen Ihnen gegen Entgelt private Firmen und Containerdienste zur Verfügung: Private Abholdienste

Abholmodalitäten und Preise können Sie bei diesen Firmen erfahren. Privathaushalte müssen für Abfälle, die die für Privathaushalte geltende Freimenge auf dem Wertstoffhof/Kompostanlage nicht überschreiten, nur den Transport bezahlen, da die Abgabe auf dem Wertstoffhof/Kompostanlage für diese Firmen kostenfrei möglich ist. Vorausgesetzt es wird das entsprechende Formular „Bestätigung bei der Übergabe von Abfällen“ von Ihnen ausgefüllt und vom Transporteur mitabgegeben.