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Elektronikschrott

Alles, was Sie über Elektronikschrott wissen sollten

Als Elektronikschrott gelten alle Geräte, die zum Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen (z. B. Kühlschränke). Darunter fallen auch Geräte mit Batterien und Akkus sowie Gasentladungslampen (LED- und Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren bis max. 5 Stück, Solariumröhren bis max. 20 Stück je Anlieferer, usw). Auch sog. "passive" Geräte (z. B. konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung, Schmelzsicherung, Adapter, usw), die Ströme lediglich durchleiten, zählen mittlerweile dazu. Betroffen sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind.

Wie erkennen Sie Elektroaltgeräte?

Neue Elektroaltgeräte sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet. Alte tragen dieses Symbol noch nicht, zählen aber trotzdem als Elektroaltgerät, wenn sie oben genannte Bediengungen erfüllen.

Dieses Symbol bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, solche Geräte einer Erfassung zuzuführen, die vom sortierten Siedlungsabfall getrennt ist. Es ist untersagt, solche Geräte über den Hausmüll, z.B. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne, zu entsorgen. Fehlwürfe können Sie vermeiden, indem Sie die Entsorgung in einer speziellen Sammel- und Rückgabestelle vornehmen. Bitte beachten Sie die neuen Rücknahmepflichten/Rückgabemöglichkeiten des Handels! (Vollzugshinweise zur Umsetzung der Rücknahmepflicht nach § 17 ElektroG)

Kostenlose Abgabe und Abholung von Kühl- und Gefrierschränken sowie Bildschirmgeräten (mit einer Bildschirmoberfläche über 100 cm²)

Bei Neukauf der gleichen Geräteart ist der Elektrofachhandel, das Kaufhaus, der Baumarkt, das Möbelhaus (Vertreiber) und der Lebensmittelhandel (Supermärkte, Discounter) am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet (sofern das Geschäft eine Verkaufsfläche  von mindestens 400 Quadratmetern , bei Lebensmittelhandel von mindestens 800 Quadratmeter hat). Auch bei der Auslieferung des neuen Gerätes muss das alte Gerät kostenlos mitgenommen werden, wenn Sie dies vorab mit ihm vereinbart haben. Dies gilt auch für den Onlinehandel (sofern dieser eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern hat). Erkundigen Sie sich bitte deshalb im Handel! Oft bieten diese, auch wenn sie die Quadratmeterzahl nicht erreichen, kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt die Abholung bei Neulieferung des Gerätes an.

Sofern oben genanntes bei Ihnen nicht zutrifft bzw. von Ihnen nicht gewünscht wird: Kostenlose Abgabe von Elektronikschrott

In den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen besteht jede Woche die Möglichkeit, haushaltsüblichen Elektronikschrott auf allen Wertstoffhöfen kostenlos abzugeben: Annahmestellen & Öffnungszeiten

Leuchtstoffröhren sowie LED- und Energiesparlampen

Auch bei Leuchtstoffröhren sowie LED- und Energiesparlampen ist der Elektrofachhandel, das Kaufhaus, der Baumarkt, das Möbelhaus (Vertreiber) und der Lebensmittelhandel (Supermärkte, Discounter und Drogerien) bei Neukauf der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet (sofern das Geschäft eine Verkaufsfläche  von mindestens 400 Quadratmetern, bei Lebensmittelhandel von mindestens 800 Quadratmeter hat). Auch der Onlinehandel (sofern dieser eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern hat) muss Ihnen eine verbrauchernahe kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten: siehe Sammelstellensuche. Bei Geräten, bei denen die äußere Abmessung max. 25 cm beträgt, gilt diese kostenlose Rücknahmepflicht auch wenn Sie keinen Neukauf tätigen, allerdings für max. 3 Stück. Erkundigen Sie sich bitte deshalb auch im Handel! Oft bieten diese, auch wenn sie die Quadratmeterzahl nicht erreichen, eine kostenlose Rückgabe an.

Sofern oben genanntes bei Ihnen nicht zutrifft bzw. von Ihnen nicht gewünscht wird: Leuchtstoffröhren (bis max. 5 Stück, Solariumröhren bis max. 20 Stück je Anlieferer)  sowie LED- und Energiesparlampen können Sie auch auf allen Wertstoffhöfen abgeben (siehe Wertstoffhöfe). Zusätzlich werden sie auch im Rahmen der Problem-Müll-Sammlungen angenommen (siehe Problem-Müll).

Für Gewerbetreibende

Mehr als die haushaltsübliche Menge haushaltsüblicher Elektronikschrott kann nur auf dem Wertstoffhof Schrobenhausen Steingriff (keine Annahme von Nachtspeicheröfen und Photovoltaik-Module!) und Neuburg Sehensander Weg abgegeben werden (Nach Klicken auf den Link Suchbegriff: Steingriff bzw. Sehensander Weg eingeben!).

Für große Mengen an LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren aus dem gewerblichen Bereich stehen Großmengen-Sammelstellen zur Verfügung.

Für die Entsorgung von Elektroaltgeräten aus dem rein gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte an den Hersteller bzw. an private Entsorgungsbetriebe.

Weitere Möglichkeiten der Abholung von Elektronikschrott

Sofern die Vorraussetzungen für eine (kostenlose) Abholung über den Handel (siehe oben) nicht vorliegen oder von Ihnen nicht gewünscht wird und keine eigene Transportmöglichkeit haben, den Elektronikschrott selbst zu transportieren, stehen Ihnen für den Transport zum Wertstoffhof auch weitere private Firmen gegen Kostenerstattung zur Verfügung: Private Abholdienste. Die Abgabe auf den Wertstoffhöfen bleibt für Sie kostenfrei, wenn Sie dieses Formblatt ausfüllen.

Gebrauchsfähige Gegenstände nehmen die Gebrauchtwarenbörsen gerne entgegen (Nach Klicken auf den Link Kategorie: Gebrauchtwarenbörsen auswählen!). Sofern Sie sich mit Ihrem Smartphone zur nächsten Gebrauchtwarenbörse navigieren lassen möchten geht’s hier zur Abfall-App.

Reparatur von Elektrogeräten

Hilfe zur Selbsthilfe erhalten Sie beim Reparaturcafe Neuburg und Schrobenhausen: Flyer Reparaturcafe ND, Flyer Reparaturcafe SOB

Nachtspeicheröfen

Bei Neukauf der gleichen Geräteart ist der Elektrofachhandel (Vertreiber) am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet (sofern das Geschäft eine Verkaufsfläche  von mindestens 400 Quadratmetern  hat). Auch bei der Auslieferung des neuen Gerätes muss das alte Gerät kostenlos mitgenommen werden, wenn Sie dies vorab mit ihm vereinbart haben. Dies gilt auch für den Onlinehandel (sofern dieser eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern hat). Erkundigen Sie sich bitte deshalb im Handel! Oft bieten diese, auch wenn sie die Quadratmeterzahl nicht erreichen, kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt die Abholung bei Neulieferung des Gerätes an.

Sofern oben genanntes bei Ihnen nicht zutrifft bzw. von Ihnen nicht gewünscht wird: Nachtspeicheröfen nur von Landkreisbürgern und nur unzerlegt, staubdicht verpackt auf einer Palette werden auch am Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg angenommen (Nach Klicken auf den Link Suchbegriff: Sehensander Weg eingeben!). Sofern Sie zum Herunterheben  unseren Stapler benötigen, bitten wir Sie die Geräte gegen vorherige Anmeldung unter Tel. 08431/612-130 zu unseren Bürozeiten anzuliefern. Bei jeder Anlieferung muss das Formular Nachweis der kostenlosen Entsorgung vom Landkreisbürger ausgefüllt und unterschrieben mit abgegeben werden. Privatpersonen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen können Ihre Nachtspeicheröfen auch von Firmen bei uns anliefern lassen. Hierzu muss ebenfalls o. g. Formular ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden. Nachtspeicherheizgeräte aus dem gewerblichen Bereich nehmen wir nicht an. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Hersteller bzw. private Entsorger.

Bei nicht transportablen Nachtspeicheröfen wird wegen der großen gesundheitlichen Gefahren (Asbestfasern, PCB, Chromat, künstliche Mineralfasern) dringend davon abgeraten, ihn selbst auseinander zu bauen! Es fehlt in der Regel beim Bürger die notwendige Ausrüstung, das kontaminierte Material ohne Exposition zu demontieren. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen dringend eine Fachfirma mit Sachkunde nach TRGS 519 zu beauftragen. Fachfirmen finden Sie unter private Abholdienste. Näheres zum Thema Asbest, PCB, Chromat und KMF in Nachtspeicheröfen finden Sie z. B. hier, hier und hier. Das Merkblatt des ZVEI hier. Sind Nachtspeicher bald verboten?

Photovoltaik-Module

Auch bei Photovoltaik-Module ist der Elektrofachhandel (Vertreiber) bei Neukauf der gleichen Geräteart am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet (sofern das Geschäft eine Verkaufsfläche  von mindestens 400 Quadratmetern hat). Auch der Onlinehandel (sofern dieser eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern hat) muss Ihnen eine verbrauchernahe kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten. Erkundigen Sie sich bitte deshalb auch im Handel! Oft bieten diese, auch wenn sie die Quadratmeterzahl nicht erreichen, eine kostenlose Rückgabe und auch Abholung an.

Weitere Rücknahmesysteme für größere Mengen/Gewerbetreibende: www.pvcycle.com, private Entsorgungsbetriebe

Second-Hand-Markt für Photovoltaik-Module: www.secondsol.com

Sofern oben genanntes bei Ihnen nicht zutrifft bzw. von Ihnen nicht gewünscht wird: Photovoltaik-Module werden mit abgeklebten Kontakten auf einer Europalette auch am Wertstoffhof Neuburg, Sehensander Weg angenommen (Nach Klicken auf den Link Suchbegriff: Sehensander Weg eingeben!). Sofern Sie zum Herunterheben  unseren Stapler benötigen, bitten wir Sie die Geräte gegen vorherige Anmeldung unter Tel. 08431/612-136 zu unseren Bürozeiten anzuliefern.

Weitere Infos

Nähere Informationen was wie auf den Wertstoffhöfen angenommen wird, finden Sie im Trenn-Mit-Info "Wertstoffhöfe". Die Verbraucher-Webseite zum Elektronik-Schrott-Recycling: "Drop It Like E-Schrott". Faltblatt zur richtigen Entsorgung von E-Schrott in verschiedenen Sprachen.

Das neue Elektrogesetz (ElektroG3) 2022

Was tun bei Lampenbruch? 

Bitte beachten Sie auch die Entnahme von Batterien!

Gebrauchsfähige Gegenstände nehmen die Gebrauchtwarenbörsen gerne entgegen (Nach Klicken auf den Link Kategorie: Gebrauchtwarenbörsen auswählen!). Sofern Sie sich mit Ihrem Smartphone zur nächsten Gebrauchtwarenbörse navigieren lassen möchten geht’s hier zur Abfall-App.

Thema Datensicherheit

Festplatten von Computern, Speichermedien wie USB-Speicher und andere Datenträger sollten Sie am besten physisch zerstören, wenn Sie sicher gehen wollen, dass die darauf vorhandenen Daten wirklich unkenntlich gemacht wurden. Bei CDs empfehlen wir, mit einem spitzen Gegenstand auf der glänzenden Seite zwei tiefe Kratzer vom Loch der Scheibe nach außen zu machen. Bei Bank- und Gesundheitskarten empfehlen wir, den Chip als auch den Magnetstreifen sowie alle lesbaren persönlichen Daten (Name, IBAN, Kreditkartennummer, Sicherheitscode) zu zerschneiden.