Bauschutt
Alles, was Sie über Bauschutt wissen sollten
Als Bauschutt gelten bestimmte unbelastete mineralische Abfälle aus dem Haushalt. Er wird auf den Wertstoffhöfen nach recycelbaren und nicht recycelbaren Bauschutt getrennt.
Weitere Infos
Nähere Informationen finden Sie in der Bauschutt-Annahme-/Trennliste sowie im Trenn-Mit-Info "Wertstoffhöfe".
Bauschutt-Abgabe
Bauschutt von Privathaushalten kann auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Kleinmengen (bis max. 200 Liter, davon 50 Liter kostenfrei, Rest kostenpflichtig!) während der regulären Öffnungszeiten abgegeben werden: Annahmestellen & Öffnungszeiten. Die Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen ist nur für Kleinmengen mineralische Abfälle aus dem Haushalt und kleinen Umbaumaßnahmen, Renovierungs- oder Ausbauarbeiten in privaten Haushalten gedacht.
Wird die Mengenbegrenzung überschritten, ist eine Teilabladung nicht gestattet. Haben Sie zum Beispiel 500 Liter Bauschutt dabei, dürfen Sie davon nicht 200 Liter abladen! Für diese Mengen siehe "Abgabe von größeren Mengen".
Ein Appell an Sie: Vermeiden Sie Staus - kommen Sie bitte nicht vor Beginn der Öffnungszeiten und nutzen Sie auch die letzte Stunde vor der Schließung!
Preise und Gebühren
Preise und Gebühren auf den Wertstoffhöfen
Anlieferungen mit gewerblichen Fahrzeugen gelten grundsätzlich nicht als Anlieferung von einem Privathaushalt.
Bitte beachten Sie die Änderungen seit 01.01.2021!
Abgabe von größeren Mengen sowie von Gewerbe
Für die Abgabe von größeren Mengen Bauschutt sowie von Gewerbe stehen Ihnen private Bauschuttrecyclinganlagen bzw. private Entsorgungsbetriebe zur Verfügung. Der Abfallwirtschaftsplan Bayern sieht vor, dass Bauabfälle vornehmlich privatwirtschaftlich zu entsorgen sind. Alternativ können diese Mengen kostenpflichtig am Hauptsitz der Landkreisbetriebe über die Waage während normalen Geschäftszeiten entsorgt werden. Preise und Gebühren bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Materialien bei den Landkreisbetrieben
Bitte beachten Sie die Arbeitshilfe des LfU zum kontrollierten Gebäuderückbau sowie die Merkblätter zum Thema Asbest.
Abholung von Bauschutt
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Bauschutt selbst zu transportieren, stehen Ihnen gegen Entgelt private Firmen und Containerdienste zur Verfügung: Private Abholdienste
Abholmodalitäten und Preise können Sie bei diesen Firmen erfahren. Privathaushalte müssen für Abfälle, die die für Privathaushalte geltende Freimenge auf dem Wertstoffhof nicht überschreiten, nur den Transport bezahlen, da die Abgabe auf dem Wertstoffhof für diese Firmen kostenfrei möglich ist. Vorausgesetzt es wird das entsprechende Formular „Bestätigung bei der Übergabe von Abfällen“ von Ihnen ausgefüllt und vom Transporteur mitabgegeben.
Einsatz von Recycling-Bauschutt
Bei Wegebaumaßnahmen ist ausschließlich güteüberwachter Recycling-Bauschutt zu verwenden. Als Hersteller von güteüberwachtem Recycling-Bauschutt im Landkreis sind die folgenden Firmen bekannt: private Bauschuttrecyclinganlagen. Für Auskünfte zur Verwendung von Bauschutt zum Wegebau steht Ihnen das Umweltamt im Landratsamt zur Verfügung. Hier sind auch entsprechende Merkblätter zu finden.
Nicht zum Bauschutt gehören:
- Entsorgung von festgebundenen Asbestzementabfällen (Eternit) sowie (asbesthaltiger) Mineralwolle/Glaswolle
- Unbelasteter Erdaushub (Sand, Lehm, Oberbodenmaterialien, Kies, Schotter, usw.)
- Entsorgung von belasteten Erdaushub und Mineralstoffen
- Ytong kann nicht als Bauschutt entsorgt werden
- Entsorgung von Bitumen/Asphalt (Teer)
- Entsorgung von Flachglas (Fenster- und Türglas, Spiegelglas, usw.)
- Baustellenabfälle (nicht mineralische Abfälle)