Zum Übersetzen der Seite wird Google Translate (translate.google.com, fonts.gstatic.com und jquery.com) verwendet. Für diese Funktion ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.
Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

Google Translate (translate.google.com, fonts.gstatic.com and jquery.com) is used to translate the page. For this function it is necessary to save your IP address. This information is usually transmitted to a Google server in the USA and stored there.
The provider of this site has no influence on this data transfer.
You can find more information on handling user data in Google's data protection declaration.

Abbrechen
OK
OK

Asbest

Alles was Sie über Asbest wissen sollten

Asbest befindet sich in alten festgebundenen Asbestzemtabfällen (Eternit) sowie in alter Mineralwolle/Glaswolle

Entsorgung von festgebundenen Asbestzementabfällen (Eternit) sowie (asbesthaltiger) Mineralwolle/Glaswolle

Dies ist nur auf der Reststoffdeponie Eberstetten oder bei privaten Entsorgungsbetrieben (nur Gewerbetreibende!) möglich. Entsprechende reißfeste (BigBag-)Säcke bekommen Sie bei privaten Entsorgungsbetrieben, Baumärkten oder ebay und Co.

Asbestfreie Eternitplatten können nur bei privaten Entsorgungsbetrieben entsorgt werden. Voraussetzung: Nachweis durch Kaufbeleg dass die Eternitplatten ab 1990 gekauft wurden, durch ein eingeprägtes Herstellungsdatum auf der Vorderseite der Platten oder durch das eingeprägte Kürzel "AF" für astbestfrei oder durch eine Analyse eines anerkannten Labors (z. B. Eternit AG, Niederlassung Neuburg, Tel. 08431/520). Sofern ein Nachweis nicht vorhanden ist, müssen die Platten wie asbesthaltige entsorgt werden. Weitere Infos zu Eternit ohne Asbest

Asbestfreie Mineralwolle (Abschnitte von neu gekaufter Mineralwolle) kann ebenfalls nur bei privaten Entsorgungsbetrieben entsorgt werden. Erkundigen Sie sich bitte vorher bei den jeweiligen Firmen bezüglich der Annahmekriterien. Seit dem 01.06.2000 dürfen alte Mineralwolle-Dämmstoffe nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In Zweifelsfällen muss die Mineralwolle auch hier wie asbesthaltige entsorgt werden (Entsorgungsmöglichkeit siehe oben).

Bitte beachten Sie die Maßnahmen bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes: