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Werkausschuss

Hier werden die Beschlüsse gefaßt

Der Werkausschuss ist ein Organ der Landkreisbetriebe, der vom Kreistag bestellt wird. Er fungiert für alle Angelegenheiten der Landkreisbetriebe als vorberatendes und für die in § 5 Abs. 3 der Eigenbetriebssatzung genannten Angelegenheiten als beschließendes Gremium.

Der Werkausschuss entscheidet in Sitzungen, die im Verwaltungsgebäude der Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen stattfinden.

Den Vorsitz führt der Landrat, Herr Peter von der Grün.

Für den Geschäftsgang des Werkausschusses gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.

Die Tagesordnungspunkte, sobald sie feststehen, im Bürgerportal.